Digitale Prozessdokumentation!


Macht braucht Kontrolle, wirksame Kontrolle!

Zitat: Gustl Ferdinand Mollath

Zwischen einer hohen Anzahl ehrwürdiger, gewissenhaft arbeitender Staatsanwälte und Richter gibt es einige wenige, vielleicht auch ein bisschen mehr, die das geltende Recht eher nach Gutsherrenart sprechen!

Es gibt Richter, die einen Sachverhalt falsch interpretieren, andere werden gezielt durch Zeugen instrumentalisiert, böse Zungen behaupten dass Richter, aber auch Staatsanwälte gibt, die Unrechtsurteile auf Grund politischer Anweisung sprechen.

In wieweit dies stimmt, kann das Recht auf Digitale Aufzeichnung, welches durch einen Angeklagten beantragt werden kann und welches durch den Richter nicht verweigert werden darf.

Das Recht auf eine faire Verhandlung ist im EU-Recht unter Artikel 6 fest verankert.

Das von der Justiz unterstellte Argument, es fände eine zur Schaustellung eines Gefangenen dar, der wie an den Pranger gestellt ist, ist falsch.

Jeder Europäer hat das Recht, seine Bankdaten digital und somit nachkontrollierbar aufgezeichnet zu bekommen. Er hat das Recht, seine Bankauszüge Jedermann zu zeigen, oder geheim zu halten. Warum nicht auch seine eigenen Daten in einer Gerichtsverhandlung ???

Dieses Recht muss ein Angeklagter auch haben und jenen, die im Namen des Volkes sollten dies sehen können, wenn der Angeklagte den Wunsch dazu hat.

Willkür, Folter, oder gar eine Verleumdung gegen ehrbare Juristen wäre damit zu Ende!

Ebenso wären Zeugen, nicht selten darunter sog. Unbescholtene Polizisten nicht mehr in der Lage, vorsätzlich das Gericht zu Instrumentalisierung.

Das Ziel der Digitalen Aufzeichnungspflicht ist Rechtssicherheit für alle Prozessbeteiligten und Kostenersparnis für den Steuerzahler und Zeitersparnis für die sowieso enorm zeitliche Beanspruchung der Gerichte!

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